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   OLG Koblenz, 18.12.1992 - 10 U 595/92   

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OLG Koblenz, 18.12.1992 - 10 U 595/92 (https://dejure.org/1992,8878)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.1992 - 10 U 595/92 (https://dejure.org/1992,8878)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 1992 - 10 U 595/92 (https://dejure.org/1992,8878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung wegen eines erlittenen Unfalls; Ausgestaltung der versicherungsrechtlichen Frist zur Mitteilung der ärztlichen Feststellung einer Invalidität oder Teilinvalidität an den ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 47; AUB 88 § 7 I Nr. 1 Abs. 2; AUB 88 § 13
    Invaliditätsfeststellung muß fristgerecht und schriftlich erfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1262
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 22.05.2002 - 7 U 147/01

    Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung;

    Der Anspruch der Klägerin auf Zahlung der Invaliditätsleistung ist danach ausgeschlossen, da eine den Anforderungen des § 7 Nr. 1.1 Abs. 2 AUB 88 entsprechende ärztliche Feststellung innerhalb der oben dargestellten Frist nicht vorlag, die eine von ärztlicher Sachkunde und Erfahrung getragene Beurteilung enthielt, dass die von der Klägerin angeführten Gesundheitsbeeinträchtigungen ihres Ehemannes sowohl auf das Unfallereignis zurückzuführen sind als auch Dauercharakter haben (vgl. auch OLG Frankfurt ZFS 1993, 132; Grimm a.a.O. § 7 Rdn. 11).

    Die Formenstrenge des § 7 Abs. 1 AUB 88 erlaubt es nicht, durch eine Zeugenaussage die unabdingbare schriftliche Vorlage einer fristgerechten Feststellung zu ersetzen (vgl. OLG Koblenz ZFS 1993, 132; OLG Köln ZFS 1989, 174).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 7 U 33/99

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Wirksamkeit Allgemeiner

    Die Regelung nimmt im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz aus, wobei die Klausel weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt (vgl. OLG Frankfurt - 10 U 247/94 und 10 U 290/93; vgl. auch OLG Frankfurt ZFS 1993, 132).

    Da die ärztliche Feststellung der Invalidität als Unfallfolge eine von ärztlicher Sachkunde und Erfahrung getragene Beurteilung sein muß, ob und in welchem Umfang bestimmte Körperschäden mit der Folge der Invalidität auf das Unfallereignis zurückzuführen sind (vgl. OLG Frankfurt ZFS 1993, 132), war neben der Erhebung von Befunden auch eine Wertung der Befunde durch den Arzt dahin erforderlich, daß der Arzt aus ihnen tatsächlich die dauernde Invalidität folgerte.

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2007 - 5 U 70/07

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich mit Blick auf die vorgenannte Entscheidung des BGH, aber auch die Entscheidung des BGH vom 25.4.1990, IV ZR 28/98 (VersR 1990, 732) überwiegend dafür ausgesprochen, dass die ärztliche Invaliditätsfeststellung in schriftlicher Form erfolgen müsse (OLG Hamm, VersR 2004, 187; OLG Stuttgart, RuS 2003, 211; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 449; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1434; OLG Frankfurt, VersR 1996, 618; OLG Koblenz, VersR 1993, 1262; OLG Köln, VersR 1989, 352; OLG München, VersR 1995, 565; siehe auch Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., AUB 94 § 7, Rdnr. 15, m.w.N.; Grimm, AUB, 2. Aufl., § 7, Rdnr. 11, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    Maßgebend ist allein der Zeitpunkt der schriftlichen Niederlegung (OLG Koblenz ZfS 1993, 132).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2012 - 7 U 30/12

    Private Unfallversicherung: Frist für Invaliditätseintritt und ärztliche

    Die Feststellung durch einen Arzt ist, soweit die Versicherungsbedingungen in der Unfallversicherung nicht ohnehin Schriftform erfordern, aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweissicherung in schriftlicher Form erforderlich (OLG Stuttgart r+s 2003, 211 f.; OLG Koblenz VersR 1993, 1262; OLG Hamburg VersR 1998, 1412; OLG Frankfurt VersR 1996, 618; OLG München VersR 1995, 565 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Lediglich das OLG Frankfurt a. M. (ZfSch 1993, 132) und - soweit ersichtlich - das OLG Karlsruhe (r+s 1996, 331) halten die Schriftform für entbehrlich, wobei sich das OLG Frankfurt a. M. ohne nähere eigene Begründung auf Wussow/Pürckhauer (AUB, § 8 II Nr. 1) beruft, der die Schriftform für nicht erforderlich, jedoch für zweckmäßig hält.
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2005 - 1 U 5/05

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung: Inhaltliche

    Entscheidend ist vielmehr der Zeitpunkt der Niederlegung der Bewertung der erhobenen Befunde mit Blick auf die Invalidität des Versicherungsnehmers (OLG Koblenz, ZfS 1993, 132; OLG München, VersR 1995, 565).
  • OLG München, 17.01.1994 - 26 U 3886/93

    Eintritt eines Arbeitsunfalls bei Elektroarbeiten ; Ärztlicher Feststellung der

    Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist nicht, wann der Arzt die für die Invaliditätsfeststellung erforderlichen Befunde erhoben hat, sondern wann er seine Bewertung der Befunde schriftlich niedergelegt hat (vgl. BGH VersR 1988, S. 286, 287; OLG Koblenz VersR 1993, S. 1262).
  • OLG Oldenburg, 10.05.1995 - 2 U 57/95

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität als Unfallfolge

    Denn mündliche ärztliche Bekundungen, die schriftlich nicht niedergelegt worden sind, genügen, wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, ebensowenig wie fristgerecht erhobene ärztliche Befunde, die die nachträgliche Feststellung der innerhalb Jahresfrist eingetretenen Invalidität ohne weiteres ermöglichen würden (vgl. BGH VersR 1988, 286), dem mit § 8 II 1 Satz 1 verfolgten berechtigten Interesse des Versicherers an einer baldigen, rationellen, arbeits- und kostensparenden Klärung der Leistungspflicht (so OLG Koblenz, RuS 1993, 118; OLG Hamm, ZfS 1993, 347; OLG München ZfS 1994, 374; Grimm, Unfallversicherung, 2. Aufl., § 7 Rdn. 11; a.A. OLG Frankfurt ZfS 1993, 132; Wussow/Pürckhauer, AUB, 6. Aufl., § 7 Rdn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.1995 - 12 U 59/94

    Anforderungen an die Substantiierung eines Leistungsanspruchs gegenüber einer

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, daß die ärztliche Feststellung der Invalidität als Unfallfolge innerhalb der 15-Monats-Frist schriftlich niedergelegt sein müsse (OLG Koblenz, VersR 93, 1262; OLG Hamm, ZfS 93, 347; OLG München, ZfS 94, 374; a.A. OLG Frankfurt, VersR 93, 132).
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